Ein Sprung nach vorne in der Pflege – Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz & die Pflege

Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) hat der Bundestag heute eine lang ersehnte Pflegereform verabschiedet. Diese enthält wichtige Regelungen, die unter anderem den Pflegeberuf stärken, Pflegebedürftige entlasten und Pflegekräfte tariflich vergüten sowie einen Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung vorsehen.

„Mit der Pflegereform können wir einerseits den engagierten Pflegekräften endlich die Anerkennung zollen, die sie angesichts der Herausforderungen seit dem letzten Jahr verdient haben. Andererseits sorgen wir dafür, dass auch Pflegebedürftige spürbare Verbesserungen erhalten. Ich freue mich sehr, dass wir nun Schritte eingeleitet haben, die den Pflegeberuf und die Versorgung von Pflegenden stärken“, betont der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Konkret werden unter anderem eine tarifliche Entlohnung aller Pflegekräfte ab dem 1. September 2022 sowie ein gestaffelter Zuschuss der pflegebedingten Eigenanteile umgesetzt. Dieser steigt, je länger der Heimaufenthalt ist. So beträgt der Zuschuss im ersten Jahr 5%, nach einem Jahr 25 %, nach zwei Jahren 45 % und nach drei Jahren 70 %. Weiter wird die Kurzzeitpflege besser finanziert und ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus eingeführt. So sollen künftig mehr Qualität und bessere Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. „Neu entstehende Kosten z. B. durch die Tarifvergütung dürfen nicht zulasten der zu Pflegenden und ihren Familien gehen“, so Heidenblut, „daher freue ich mich, dass es einen jährlichen Bundeszuschuss von 1 Mrd. € zur Pflegeversicherung gibt und sich unsere Hartnäckigkeit gelohnt hat.“