Heute hat der Bundestag im Rahmen des Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten auch über die Zukunft der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) entschieden. Die im Gesetz enthaltene Neuregelung schafft das derzeitige Ausschreibungsverfahren ab und verlängert die Trägerschaft des aktuellen Fördermittelnehmers um 12 Monate, also bis Ende 2023, damit eine tragfähige Überführung in eine Stiftungslösung erfolgen kann.
„Die Patientenberatung muss auf dauerhaft gesicherte, von Ausschreibungs- und Wettbewerbsfragen gelöste Füße gestellt werden. Nur so sind der Bestand, der Erhalt der Fachkräfte und die absolute Unabhängigkeit gewahrt. Deshalb haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion für eine Stiftungslösung und die damit tatsächlich verbundene strukturelle Unabhängigkeit eingesetzt und stark gemacht“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Die Neuausrichtung der UPD löst sich vom bislang festgelegten Fördermodell und somit vom regelmäßigen Trägerwechsel und Ausschreibungsprozess. Auch die Finanzierung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird neu diskutiert. „Mit der Neuregelung legen wir die Weichen für ein zukunftsfestes Konzept. Wir wollen eine qualitätsgesicherte, aber auch vertrauensvolle Beratung, ganz im Sinne der Patientinnen und Patienten. Der erste Schritt ist gemacht“, ergänzt Heidenblut.
Die Unabhängige Patientenberatung ist eine gemeinnützige Einrichtung, die seit 2016 von der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH durchgeführt wird. Ab 2024 soll eine privatrechtliche Stiftung der künftige UPD-Träger sein.