Bundesumweltministerium fördert Tierwohl & Tierheim – Förderanträge ab heute möglich

Keine Spendengelder, keine Vereinsaktivitäten. Die Tierschutzvereine stehen derzeit vor großen finanziellen Herausforderungen. Deshalb hat das Bundesumweltministerium (BMU) für die Tierheime im Haushalt 2021 finanzielle Mittel in Höhe von 5 Millionen € veranschlagt.

„Viele Tiere finden derzeit kein neues Zuhause, weil keine Vermittlungsmöglichkeit seitens der Tierheime besteht. Diese sind vermehrt geschlossen und Besuche nicht möglich. Das belastet nicht nur die Tiere zunehmend, sondern auch die Tierschutzvereine, weil die Einnahmen wegbleiben. Umso mehr freut es mich, dass ganz wesentlich auf Druck unserer Haushälterinnen und Haushälter auf Antrag ein einmaliger Zuschuss von 7500 € je Einrichtung gewährt werden kann“, begrüßt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut das Förderprogramm. Ziel der Förderung ist, die Corona bedingten Mindereinnahmen oder Mehrausgaben abzufedern. Auch soll dadurch die Situation in den Tierheimen verbessert und das Tierwohl gesichert werden. „Ich hoffe, dass die finanzielle Unterstützung schnell bei den Trägern der Tierheime, also den Tierschutzvereinen, ankommt. Denn auch wenn die Tieradoptionen mangels Besuch ausbleiben, nehmen sie weiterhin trotz erschwerter Bedingungen Tiere auf und in ihre Obhut“, ergänzt Heidenblut.

Ab heute sind für einen Zeitraum von 4 Wochen Anträge auf Gewährung von Zuschüssen über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) möglich. Antragsberechtigt sind alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die Corona bedingte Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen zwischen April 2020 und März 2021 hatten. Infos zur Antragsstellung und -berechtigung unter: https://ptoutline.eu/app/tierheime