Verlängerung des Kurzarbeitergeldes – Bundestag beschließt Beschäftigungssicherungsgesetz

Mit dem Beschluss des Beschäftigungssicherungsgesetzes werden das Kurzarbeitergeld und andere pandemiebedingte Sonderregelungen bis Ende 2021 verlängert. Das betrifft die bislang bis Ende 2020 befristeten Regelungen zum vereinfachten und erhöhten Bezug von Kurzarbeitergeld.

„Die beschäftigungssichernden Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld sollen Beschäftigten angesichts der aktuellen Situation eine Zukunftsperspektive und Planungssicherheit für das Jahr 2021 bieten“, betont der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Konkret verlängert das Gesetz den Bezug von erhöhtem Kurzarbeitergeld, das ab dem vierten Monat auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des ausfallenden Nettogehalts steigt. Haushalte mit Kindern erhalten analog 77 Prozent ab dem vierten Monat bzw. 87 Prozent ab dem siebten Monat bis zum 31. Dezember 2021. Auch der geringfügig entlohnte und damit anrechnungsfreie Hinzuverdienst ist bis zum Ende des kommenden Jahres weiterhin möglich. Wer während der Kurzarbeit seinen Angestellten Weiterbildungschancen eröffnet, erhält die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet. „Die Investition in eine Weiterbildung während der Kurzarbeit ist nicht nur eine Investition in die berufliche Weiterentwicklung der Beschäftigten, sondern auch in eine wirtschaftlich besser aufgestellte Zukunft“, sagt Heidenblut abschließend.

Das Gesetz soll Unternehmen wie auch Beschäftigten eine Perspektive und Planungssicherheit über das Jahresende hinaus geben und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.