Mehr Befugnisse für Psychotherapeut*innen – Verordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege möglich

Zukünftig werden Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen können. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. September beschlossen.

„Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit den Beschluss, bevor die Richtlinie dann endlich umgesetzt wird.“, freut sich Dirk Heidenblut, der Berichterstatter für Psychotherapie und Psychiatrie der SPD-Bundestagsfraktion, der sich massiv für die Verordnungskompetenz der Psychotherapeut*innen eingesetzt hat. „Während die Verordnungsverantwortung bisher bei den Fachärzten lag“, so Heidenblut weiter, „können nun auch Psychotherapeut*innen Betroffenen direkt eine häusliche, psychiatrische Krankenpflege verschreiben. Krankheitsbedingte Krisen, Einschränkungen und Beeinträchtigungen können durch diese Unterstützung schneller aufgefangen und besser gemeistert werden.“

Mit der Richtlinie wird ein Teil des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes umgesetzt.

Für die Verordnung von Ergotherapie erwartet der Gesundheitspolitiker Heidenblut eine entsprechende Regelung. „Um die Handlungsfähigkeit im Alltag zu stärken, ist die Ergotherapie für eine gute Versorgung psychisch kranker Menschen nicht weniger wichtig.“, betont Dirk Heidenblut mit Nachdruck, der hier ebenfalls eine kurzfristige Umsetzung verlangt.