Heute ist eine Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft getreten, die die Drogensubstitutionstherapie von suchtkranken Menschen während der Corona-Pandemie sicherstellt. Dazu sagt der Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, drogenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
„Gerade in dieser Ausnahmesituation muss schnell Hilfe geleistet werden. Das betrifft viele Bereiche der Gesundheitsversorgung. Auch die Therapien von Suchtkranken mit Substitutionsmedikamenten. Etwa 80.000 Menschen nehmen derzeit in Deutschland an einer Substitutionstherapie teil. Sie müssen jeden Tag ihr Medikament einnehmen. Bereits eine Unterbrechung kann tödlich enden. Gut, dass wir das unkompliziert regeln konnten.“
Die Verordnung passt unter anderem vorübergehend das Betäubungsmittelrecht an. So dürfen Ärzte für den Übergang mehr Patienten behandeln und auch größere Packungsgrößen verschreiben. Das reduziert vermeidbare direkte Kontakte auf ein Minimum. Auch weitere Detailregelungen werden erleichtert. Die Sichteinnahme des Substitutionsmedikaments kann unter Umständen an anderes Personal delegiert und Folgerezepte leichter verschrieben werden.