Heute hat die Bundesregierung das Patientendaten-Schutzgesetz beschlossen. Kern des Entwurfes ist die Einführung der elektronischen Patientenakte ab 2021. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Telemedizin, E-Health und die Digitalisierung des Gesundheitswesens, freut sich, ist aber auch skeptisch.
„Der Gesetzentwurf ist ein Schub für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die elektronische Patientenakte ist der Stützpfeiler für die Gesundheitsversorgung der Zukunft. Sie kommt ab 2021. Echte Innovationen für die Patienten bauen auf der elektronischen Patientenakte auf. Sie können davon profitieren. Unnötige Doppeluntersuchungen, elendige Zettelwirtschaft oder fehlende Entlassbriefe, das alles hätte mit der E-Akte ein Ende. Das jetzt vorliegende Gesetz legt dafür den Grundstein. Ich freue mich, dass es jetzt endlich weitergeht. Das Patientendaten-Schutzgesetz muss die Patientendaten schützen. Das liegt schon im Namen. Der Datenschutz ist im Vergleich zum ersten Entwurf aus dem Gesundheitsministerium auch zweifelsfrei besser geworden. Allerdings fehlt bis 2022 die Möglichkeit, gezielt Patientendaten in der E-Akte zu schützen. Das sehe ich kritisch! Für mich und die SPD ist klipp und klar: Die Versicherten müssen die Hoheit über ihre Daten haben!“