Keine Steuergeschenke für Topverdiener – SPD setzt Ende des Solidaritätszuschlages durch

Vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag die Abschaffung des Solidaritätszuschlages ab 2021 beschlossen. Für 90 Prozent der Steuerzahler wird der Soli komplett abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent profitieren von der sogenannten Milderungszone, in der der Soli zukünftig nur zum Teil zu zahlen sein wird. Die absoluten Topverdiener zahlen ihn weiterhin. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut (SPD) freut sich:

„Wir stärken damit die Friseurin genauso, wie den Dachdecker oder die Bäcker-Meisterin. Wir entlasten die Polizistin, den Busfahrer oder die Lehrerin. Die reichsten zehn Prozent zahlen ihn aber weiter – in voller Höhe sogar nur die Superreichen. Sie sollen weiter ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft aller investieren können. Ich bin froh, dass die SPD in der Bundesregierung das Ende des Solis für den Großteil der Steuerzahler durchsetzen konnte.“

Der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut rechnet vor: „Nehmen wir beispielsweise ein Ehepaar, sie ist Krankenpflegerin mit einem Jahresbruttolohn von 40.800 Euro und er ist angestellter Maurer mit einem Jahresbruttolohn von 33.600 Euro, ohne Kinder. Die beiden zahlen nach derzeitiger Rechtslage den Solidaritätszuschlag in Höhe von 565 Euro jährlich, zukünftig entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig für diese Familie. Oder nehmen wir den alleinstehenden Erzieher ohne Kinder mit einem Jahresbruttolohn von 31.500 Euro. Bisher zahlt er 202 Euro Soli pro Jahr, zukünftig zahlt er keinen Cent mehr.“

Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von rund 74.000 Euro pro Person erhoben. Darüber wird er in der Milderungszone schrittweise bis zu seiner vollen Höhe von 5,5 Prozent der gezahlten Einkommensteuer angehoben. Die Steuerzahler werden im Umfang von rund zehn Milliarden Euro entlastet. Der Soli wurde 1991 ursprünglich unter anderem zur Finanzierung der Kosten für die deutsche Einheit eingeführt und 1995 verstetigt.