Vergangene Woche hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beraten. In den letzten Jahren geriet der Begutachtungsdienst der Kassen immer wieder in die Kritik, wegen vermeintlich fehlender Unabhängigkeit von den Kranken- und Pflegekassen. Näheres erläutert Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Ausschusses für Gesundheit:
„Die Prüfung von Abrechnungen von Krankenhausleistungen hatten dem MDK immer wieder Kritik eingebracht. Vor allem ihre Zugehörigkeit zu den Krankenkassen war Ziel von Kritik. Deshalb machen wir den Medizinischen Dienst in eigenen Organisationen unabhängig. Auch Patientenverbände werden künftig in den Verwaltungsräten des MDK mitreden. Zusätzlich verbessern wir die Prüfpraxis. Es gilt der Grundsatz: Je mehr Ungenauigkeiten bei den Abrechnungen eines Krankenhauses, desto mehr wird geprüft.“
Die Mittel der Krankenkassen sollen für Behandlungen verwendet werden, deren Nutzen nachgewiesen ist. Es sollen einerseits medizinisch notwendige Behandlungen gewährt, andererseits unnötige oder schädliche Eingriffe vermieden werden. Deshalb sind in bestimmten Einzelfällen die Krankenkassen verpflichtet, eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Diese Aufgabe übernimmt der MDK für die gesetzlichen Krankenkassen.
Der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut (SPD) weiter: „Ich bin froh, dass der Sozialmedizinische Dienst der Knappschaft, sozusagen der Knappschafts-MDK, erhalten bleibt. Im Referentenentwurf war noch vorgesehen, dass dessen Aufgaben an den MDK übergehen. Gut, dass sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass der Knappschaft durch ihre Struktur sowohl als Krankenkasse als auch als Rentenversicherungsträger, besonders Rechnung getragen werden muss.“