Vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag die Reform der Grundsteuer beschlossen. Die Reform sichert die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen und entwickelt sie weiter. Gleichzeitig wird die Steuer einfacher und gerechter. Dazu der Essener SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut:
„Nach harten Verhandlungen mit der Union hat die SPD das wertabhängige Modell durchgesetzt. Es macht einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht. Ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Dieser Wertbezug war für die SPD ein entscheidender Punkt, der nun per Gesetz abgesichert ist. Hinzu kommt: Sozialer Wohnungsbau, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Grundsteuer begünstigt werden.“
Im Grundgesetz wird die alleine Gesetzgebungskompetenz des Bundes bei der Grundsteuer festgeschrieben. Zugleich wird den Ländern durch eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen.
„Hierauf hatte insbesondere die CSU bestanden. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf vor, dass für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs weiterhin die bundeseinheitliche Regelung zugrunde gelegt wird. Damit haben andere Länder wenigstens keinen finanziellen Nachteil durch den Sonderweg eines Landes“, sagt der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut weiter.
Zusätzlich kommt die neue Grundsteuer C. Damit wird Städten und Gemeinden geholfen, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden, anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die Kommunen erhalten das Recht, eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben.