Die Bundesregierung hat gestern zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um Mieter und Eigenheimkäufer zu stärken. Das Erfolgsmodell Mietpreisbremse wird verlängert und die Maklergebühren künftig je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer bezahlt.
„Diese beiden wichtigen Gesetze hat die SPD hart gegen die Union erkämpfen müssen. Wir führen das Erfolgsmodell Mietpreisbremse konsequent fort, verlängern und verschärfen sie sogar. Bereits jetzt geben vielen Millionen Haushalte mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete aus. Bezahlbares Wohnen ist eines der Megathemen der kommenden Jahrzehnte, gerade für kleine Familien und Alleinerziehende“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut aus Essen.
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse wird per Gesetz bis 2025 verlängert. Die Länder können selbstständig Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten festlegen, in denen dann die Mietpreisbremse gilt. Zusätzlich wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung seiner zu viel gezahlten Miete gestärkt. Zu viel gezahlte Miete kann danach rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge.
Bereits seit Januar 2019 gilt eine verschärfte Version der Mietpreisbremse. Modernisierungskosten können nur noch zu acht Prozent pro Jahr umgelegt werden. Bundesweit darf zudem die Miete nach Modernisierung innerhalb von sechs Jahren nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Wohnungen, bei denen die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, darf sie sogar nur um zwei Euro pro Quadratmeter steigen.
Die 50:50-Teilung der Maklergebühren stärkt die Immobilienkäufer. Dadurch werden die Käufer von Eigenheimen finanziell entlastet, die die Gebühren bislang meist alleine zu tragen hatten. In der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die Immobilienpreise so hoch wie nie. Die Teilung der Maklergebühren entspannt den Eigenheimmarkt erheblich.