In der vergangenen Woche hat der Bundestag das Hebammenreformgesetz und das Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters beschlossen. Worum es geht, erläutert der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Gesundheit:
„Wir sorgen dafür, dass die Hebammenausbildung moderner und attraktiver wird. Hebammen helfen bei einem guten Start ins Leben und leisten eine unverzichtbare Arbeit. Mit einer fundierten akademischen Ausbildung wird den hohen Anforderungen und Qualitätsansprüchen entsprochen.“
Die Hebammenausbildung wird vollständig akademisiert. Künftig werden angehende Hebammen in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet. Insgesamt soll das duale Studium mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern und wird mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Der Abschluss ist Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen. Die angehenden Hebammen erhalten während des gesamten Studiums eine Vergütung. Mit dieser Ausbildungsreform wird zugleich die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt.
„Das Implantateregister ist eine langjährige SPD-Forderung! Künftig dürfen nur die Implantate hoher Risikoklasse, wie z. B. künstliche Gelenke, verwendet werden, die im Register verzeichnet sind. Die Sicherheit und der Schutz der Patientinnen und Patienten wird deutlich erhöht. Mit dem Gesetz wird darüber hinaus das Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beschleunigt. Auf Druck der SPD konnte im parlamentarischen Verfahren sichergestellt werden, dass die fachliche Unabhängigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses gewahrt bleibt. Die Sicherung der sozialen Selbstverwaltung und der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist uns ein wichtiges Anliegen“, sagt der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut weiter.
Alle Hersteller von Implantaten müssen ihre Produkte registrieren. Krankenhäuser und Krankenkassen müssen melden wenn und wie sie Implantate nutzen. Dadurch können im gesamten Bundesgebiet alle implantatbezogenen Maßnahmen erfasst und aussagekräftige Informationen über die verschiedenen implantierbaren Medizinprodukte und die medizinische Versorgung in den einzelnen Gesundheitseinrichtungen gewonnen werden. Bei Auffälligkeiten oder Vorkommnissen können Patientinnen und Patienten schneller identifiziert und informiert sowie Produkte wenn nötig schneller aus dem Verkehr gezogen werden.