Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Ein wichtiger, überfälliger Schritt mit kompletter Neuaufstellung der Ausbildung und vielen Verbesserungen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Dazu der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Psychiatrie und Psychotherapie:
„Nach vielen Jahren und zwei Anläufen, in dieser und in der letzten Wahlperiode, hat es auf Druck der SPD geklappt. Die längst überfällige Reform der Psychotherapeutenausbildung ist endlich Wirklichkeit. Künftig führt ein neuer, eigenständiger Studiengang Psychotherapie zu Masterabschluss und Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Ein Umweg über das Psychologie- oder Pädagogikstudium ist nicht mehr nötig und möglich.“
Eine der, gerade für die SPD wichtigen, Verbesserungen am Entwurf aus dem Ministerium ist die Vergütungsregelung für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs). Der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut (SPD) dazu: „Ich bin sehr froh mit dem Beharren auf Verbesserungen für die PiAs, zumindest erstmalig eine verbindliche Mindestvergütung durchgesetzt zu haben. 1.000 Euro erhalten die PiAs künftig wenigstens während der stationären Ausbildungsphase. In der ambulanten Ausbildung werden die PiAs zu mindestens 40 Prozent an den Erlösen der Ausbildungsinstitute aus den Therapievergütungen beteiligt. Das müssen die Institute nachweisen. Davon profitieren dann auch die PiWs, die Psychotherapeuten in Weiterbildung nach dem neuen Gesetz. Diese Regelung darf keinesfalls zu einer Steigerung der Ausbildungskosten von PiAs und PiWs führen. Ich räume unumwunden ein, ich hätte mir weitergehende Regelungen gewünscht. Da hat der Koalitionspartner leider gemauert. “
Eine deutliche Forderung der derzeit Studierenden war zudem die Einführung von Härtefallregelungen bei der Dauer der Übergangszeit. Dies erreicht zu haben, freut den SPD-Abgeordneten Dirk Heidenblut besonders: „Wer heute seine Psychotherapeuten-Ausbildung beginnt oder sich zu Beginn des neuen Studiums noch in einer solchen befindet, hat 12 Jahre Zeit, diese nach alter Ausbildungsordnung zu beenden. Für Härtefälle gilt jetzt sogar eine Übergangszeit von 15 Jahren.“ Die Hochschulen bekommen mit der Möglichkeit des polyvalenten Bachelors zudem ein Mittel zur flexibleren Gestaltung der Studiengänge. Sie können auch Übergänge aus dem alten ins neue Studium ermöglichen.
Wichtig war dem Abgeordneten auch, bei den Befugnissen, etwa zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege, nicht zwischen Alt- und Neuausgebildeten zu unterscheiden. Das wurde erreicht, sie sind gleichgestellt.
Auch für die Versorgung von schwerst psychisch Erkrankten enthält das Gesetz eine gute neue Regelung. Dazu der SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut: „Wir konnten uns mit einer Konkretisierung der neuen Leistung durchsetzen und damit die schlechte Vorgabe aus dem Entwurf ablösen. Der G-BA wird beauftragt, eine Richtlinie zu erarbeiten, für ein umfassendes, berufsgruppenübergreifendes und gesteuertes Versorgungsangebot für Menschen mit schweren
psychischen Erkrankungen und komplexen Behandlungsbedarf. Dazu werden Übergänge aus der Klinik in die ambulante Therapie erleichtert und die Gruppenpsychotherapie aufgewertet. Viele richtig gute Verbesserungen in der Versorgung. Darauf können wir bei der Weiterentwicklung der Versorgungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen aufbauen.“