Anfang August hat das Bundesjustizministerium Zwischenergebnisse des Dialogprozesses „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ vorgelegt. Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für das Betreuungsrecht, findet den Zwischenbericht ermutigend:
„Starker Fokus auf das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten. Klare Standards für Aus- und Weiterbildung der Berufsbetreuer. Dieser Konsens in den Arbeitsgruppen macht Mut für die Reform. Der Wille des Betroffenen soll bei der Betreuerauswahl mehr berücksichtigt werden und der Fokus der Betreuung stärker auf der Unterstützung zur Selbstbestimmung des Betreuten liegen. Auch werden die Bedingungen für eine Betreuung konkretisiert. Ich begrüße auch das klare Bekenntnis zur unverzichtbaren Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer und der Betreuungsvereine.“
Vom Amtsgericht bestellte Betreuerinnen und Betreuer leisten eine wichtige Arbeit. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.
Mitte 2018 wurde im Justizministerium der Dialogprozess zur Reform des Betreuungsrechtes begonnen. Es werden Wissenschaft und Praxis, Verbandslandschaft, Länder und Kommunen sowie die Betroffenenorganisationen beteiligt. Bis Ende 2019 werden Reformvorschläge
erarbeitet. Ab Anfang 2020 soll ein Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden.
Der Zwischenbericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz kann hier heruntergeladen werden: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/081219_Diskussionsprozess-erste-Ergebnisse_Betreuungsrecht.html