Vergangene Woche ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber zog damit Konsequenzen aus den jüngsten Arzneimittelskandalen und verschärft die Kontrollen. Der Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut (SPD), Mitglied des Ausschusses für Gesundheit, begrüßt die Änderungen:
„Der Staat wird bei Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln in Zukunft genauer hinsehen. Die Kontrollen der Aufsichtsbehörden werden massiv verschärft. Die Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Medikamente ihnen helfen und nicht schaden.“
Dazu beigetragen hatte auch eine Petition aus Bottrop. Mit circa 10.000 Unterschriften forderte sie strengere Kontrollen in Apotheken. Wesentliche Forderungen wurden in das Gesetz übernommen. Hintergrund: Zwischen 2006 und 2016 hatte der Bottroper Apotheker Peter S. in seiner Onkologie-Schwerpunktapotheke Krebsmedikamente gepanscht. 2018 wurde er dafür zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Doch auch weitere Verbesserungen sind wirksam geworden. Zwischen Ärzten und Apotheken können künftig elektronische Rezepte digital ausgetauscht werden, und zwar auch dann, wenn der Patient in der Videosprechstunde behandelt wurde.
Zudem wird die Therapie mit medizinischem Cannabis erleichtert. Seit 2017 können Ärzte auch Medizinalcannabis verordnen. Dazu bedarf es allerdings einer Genehmigung der Krankenkasse des Patienten. Damit gibt es in der Praxis jedoch Probleme. Deshalb wird der Genehmigungsvorbehalt beim Wechsel der Dosierung oder der Sorte einer bereits einmal genehmigten Cannabistherapie ersatzlos gestrichen. Der Wechsel aus stationärer in die ambulante Behandlung wird deutlich beschleunigt.