Am 23. Mai 1949, vor 70 Jahren, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Ein Grund zu feiern, findet Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter:
„Das Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte. Zunächst als Provisorium gedacht, hat es sich über Jahrzehnte als robuste Verfassung und Garant unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewährt. Wir haben aus unserer Geschichte gelernt. Aus Terror, Krieg und Diktatur. Das schlägt sich auch im Grundgesetz nieder.“
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat in Bonn unterzeichnet und die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach den Schrecken des 2. Weltkrieges beauftragten die Westalliierten die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder damit, eine verfassungsgebende Versammlung einzusetzen. Unter den 65 Müttern und Vätern des Grundgesetzes, waren nur vier Frauen. Dennoch sorgten insbesondere die beiden SPD-Abgeordneten Friederike Nadig und Elisabeth Selbert dafür, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau fest im Grundgesetz verankert wurde.
„70 Jahre Grundgesetz sind Freude und Arbeitsauftrag zugleich. Aus meiner Sicht gehören Kinderrechte explizit ins Grundgesetz. Vor 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für eine zügige Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Ende 2019 wird dazu ein Gesetzentwurf erwartet“, so der Abgeordnete Heidenblut weiter.