Sachverständigenanhörung im Bundestag – Reform der Psychotherapeutenausbildung

Heute fand im Gesundheitsausschuss die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung statt. Kern des Gesetzes: Durch einen eigenen Studiengang Psychotherapie soll es künftig möglich sein, direkt die Approbation als Psychotherapeutin oder
Psychotherapeut zu erlangen. Ein Umweg über das Psychologie- oder Pädagogikstudium ist nicht mehr nötig. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Psychotherapie und Psychiatrie, nimmt Stellung:

„Immer mehr Menschen in Deutschland brauchen eine Psychotherapie. Dafür braucht es gut ausgebildete Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es gibt allerdings großen Reformbedarf bei der Ausbildung. Mit der Reform schaffen wir einen modernen Heilberuf und eine angemessene Vergütung der künftigen Therapeutinnen und Therapeuten während der stationären Ausbildung.

In der Anhörung haben wir noch mal die wertvolle Expertise der Fachwelt erfragt. Mit den vielen wichtigen Einschätzungen gehen wir jetzt in die weiteren Beratungen im Ausschuss und die
koalitionsinternen Gespräche. Wir kämpfen dafür, dass die Reform noch vor der Sommerpause verabschiedet wird.

Für mich ist besonders wichtig, dass die offenen Fragen der Finanzierung der Weiterbildung während der ambulanten Ausbildungsphase geklärt werden. Auch die Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich aktuell in Ausbildung befinden, muss sich kurzfristig spürbar verbessern. Zudem muss für diejenigen, die vor dem Gesetz den Bachelor abgeschlossen oder begonnen haben, sichergestellt sein, dass ein unkomplizierter Übergang in den neuen Studiengang möglich ist.

Aus meiner Sicht sind die im Regierungsentwurf geplanten Änderungen im §92 SGB V wenig sinnvoll. Dass die Versorgung von Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf verbesserungswürdig ist, ist unstrittig. Genau dafür sind aber Regelungen für die Zusammenarbeit vieler Berufsgruppen nötig, da ist die Psychotherapierichtlinie der völlig falsche Ansatz. Es muss eine klare Definition des Personenkreises geben, die bisher auch fehlt. Anstatt eines Schnellschusses halte ich eine wohlüberlegte Regelung für sinnvoller.“