Urteil bestätigt: Inklusive Europawahl!

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern für Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, den Weg zur Teilnahme an der Europawahl frei gemacht. Dazu die Einschätzung des Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut (SPD), Berichterstatter für das Betreuungsrecht:

„Auf Druck der SPD hat sich die Koalition auf ein inklusives Wahlrecht verständigt. Leider hat die Verzögerungstaktik und Verweigerungshaltung von CDU und CSU dazu geführt, dass die Änderungen in den Wahlgesetzen erst nach der Europawahl wirksam werden.

Ich bin froh, dass Karlsruhe dies nun höchstrichterlich unterbunden hat. Das verhilft mehr als 80.000 Bürgerinnen und Bürgern Deutschland zu ihrem demokratischen Grundrecht.“