In der vergangenen Woche wurde das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Deutschen Bundestag beschlossen. Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Ausschusses für Gesundheit, gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
„Für viele Menschen ist es ein großes Ärgernis, dass gesetzlich Versicherte länger auf einen Arzttermin warten müssen, als privat Versicherte. Diese Ungerechtigkeit beseitigen wir nun mit dem TSVG“, sagt Dirk Heidenblut MdB aus Essen.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurden wichtige Verbesserungen für den Zugang zum Arzt in Deutschland beschlossen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden künftig für 90% der Menschen in Deutschland mehr Sprechstunden und frühere Termine anbieten – nämlich für die gesetzlich Versicherten. Zugleich vermitteln die Terminservicestellen zukünftig rund um die Uhr über die Rufnummer 116 117 Termine an Fachärzte sowie an Haus- und Kinderärzte.
Ärztinnen und Ärzte werden für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten deutlich besser vergütet. Außerdem steigern wir die Verbreitung der medizinisch sinnvollen Hausarztverträge, indem eingeschriebene Versicherte künftig finanzielle Vorteile von den Krankenkassen erhalten. Schritt für Schritt bauen wir so die Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland ab.
Sprechstundenangebot wird ausgeweitet
Künftig müssen Vertragsärztinnen und -ärzte wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden. Hiervon müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B. konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf offene Sprechstunden anbieten. Das erweiterte Sprechstundenangebot wird besser vergütet.
Hausarztversorgung: Bonus für eingeschriebene Versicherte
Die SPD hat durchgesetzt, dass alle Krankenkassen für ihre Versicherten einen Bonus ausschütten müssen, die sich in Hausarztverträge einschreiben. Das macht die hausärztliche Versorgung attraktiver und belohnt die teilnehmenden Versicherten. Der Bonus kann in Form von Prämien ausgezahlt werden, oder die Kassen können Zuzahlungen erlassen.
Höhere Festzuschüsse für Zahnersatz und besseres Entlassmanagement für Krankenhauspatient*innen
Ebenso hat die SPD erreicht, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten höheren Festzuschüsse für Zahnersatz bereits drei Monate früher als ursprünglich geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Auch müssen die Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements Versicherte bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.
Versorgung auf dem Land wird verbessert
Auch die medizinische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen wird besser. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen zukünftig Zuschüsse, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten.
Neue Leistungen (HIV-Prophylaxe, Kryokonservierung)
Auch den GKV-Leistungskatalog erweitern wir um wichtige neue Leistungen: Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko haben zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP). PatientInnen, denen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie (z.B. Chemotherapie) ein Fertilitätsverlust droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.
Elektronische Patientenakte ab 2021
Patientinnen und Patienten sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker praktisch nutzen können. Dafür müssen die Krankenkassen spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Medizinische Daten sind dann auch mittels Smartphone oder Tablet abrufbar.
Bessere Heilmittelversorgung (Blankoverordnung, bessere Bezahlung für Therapeuten)
Außerdem hat die SPD im parlamentarischen Verfahren mehrere Verbesserungen erreicht. So reformieren wir die Heilmittelversorgung, indem wir die Möglichkeit einer Blankoverordnung schaffen. Das bedeutet: Die Indikationsstellung und Verordnung eines Heilmittels erfolgt wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte. Die behandelnden Physiotherapeuten können dann über die konkrete Therapie entscheiden. Auch Behandlungsfrequenz und Behandlungsdauer bestimmen sie selbständig. Und: Künftig werden die Physiotherapeuten besser bezahlt.
Hilfsmittelversorgung: Keine Ausschreibungen mehr
Damit Patientinnen und Patienten künftig qualitativ hochwertige Inkontinenzartikel oder Gehhilfen bekommen, beenden wir endlich die Hilfsmittel-Ausschreibungen durch die Krankenkassen. Zukünftig werden Verträge zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelerbringern wieder auf Grundlage von Verhandlungen geschlossen.