20 Jahre Psychotherapeutengesetz – Ausbildungsreform in den Startlöchern

Bild: „Dirk Heidenblut, MdB und Dr. Dietrich Munz (Präsident der BPtK) auf dem Empfang der Bundespsychotherapeutenkammer anlässlich 20 Jahre Psychotherapeutengesetz“ , Foto: Privat, Veröffentlichung für redaktionelle Zwecke honorarfrei.

Vor 20 Jahren ist das Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten. Passend dazu soll demnächst im Bundeskabinett der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen werden. Was der bisherige Entwurf beinhaltet und was sich aus seiner Sicht noch ändern muss, erklärt Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für Psychiatrie und Psychotherapie:

„Dieser Tage feiert das erste Psychotherapeutengesetz 20 jähriges Jubiläum. Das Gesetz war, gemeinsam mit der Psychatrie-Enquête in den 70ern und der Psychotherapie-Richtlinie von 2009, ein wichtiger Meilenstein für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat diesen Anlass gestern mit einem Festakt begangen und warf einen konstruktiven Blick auf die anstehende Ausbildungsreform.

Im Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium waren schon viele wichtige Schritte zur Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten enthalten. Künftig soll ein direkter Studiengang Psychotherapie mit der Möglichkeit der anschließenden Approbation die bisherigen Zugänge über Psychologie- oder Pädagogikstudiengänge ersetzen. Ähnlich der Facharztausbildung schließt sich dann eine qualifizierte Weiterbildung an.

Die, wenn auch nur modellhaft vorgesehene Verordnung von Psychopharmaka durch Psychotherapeuten halte ich für wenig sinnvoll. Eine gute Kenntnis auf dem Gebiet ist sicher wichtig, die Tätigkeit sollte aber auf Psychotherapie ausgerichtet sein. An dieser Stelle muss nachgebessert werden, spätestens im parlamentarischen Verfahren!

Ganz entscheidend bleibt aber, dass wir die offenen Fragen der Finanzierung der Weiterbildung klären und die Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die sich aktuell in Ausbildung befinden kurzfristig spürbar verbessern. Auch sie haben einen Anspruch auf kostenfreie Ausbildung und eine faire und angemessene Vergütung ihrer wichtigen Arbeit.“