SPD-Landtagsabgeordnete informieren Vereine über neues NRW-Förderprogramm
Das Land Nordrhein-Westfalen startete kürzlich das Landesförderprogramm „Heimat“. Ziel des Programms ist es, die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar zu machen. „Wir rufen insbesondere die Vereine in Essen auf, sich aktiv zu beteiligen und ihre Projekte zur Förderung anzumelden. Viele gute Ideen in unseren Stadtteilen scheitern häufig an den Finanzen. Hier setzt das neue Förderprogramm an. Wir hoffen, dass viele Essener Projekte auf diesem Weg realisiert werden können“, so die Essener Landtagsabgeordneten Britta Altenkamp, Thomas Kutschaty und Frank Müller.
Die Heimatförderung gliedert sich in 5 Elemente:
- Der Heimat-Scheck dient der unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen (z.B. Publikationen, Veranstaltungen, Präsentationstechnik); 2.000 € je Maßnahme.
- Der Heimat-Preis gilt für innovative Heimatprojekte; kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 €, Kreise von 10.000 € und kreisfreie Kommunen von 15.000 € ausloben.
- Die Heimat-Werkstatt richtet sich an identitätsstiftende Prozesse (z.B. Kreativwerkstatt), in dem das lokale Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird, einschließlich Gestaltung des öffentlichen Raums; Projektvolumen soll mind. 40.000 € betragen.
- Der Heimat-Fonds kann für lokal und regional prägende Initiativen beantragt werden, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden; max. 40.000 €.
- Das Heimat-Zeugnis richtet sich an Projekte, die lokale oder regionale Geschichte oder Traditionen aufarbeiten und präsentieren, was auch die Herrichtung von historischen Gebäuden, Museen oder Orten umfassen kann. Das Projektvolumen soll mind. 100.000 € betragen.
Zuwendungsempfänger können je nach Fördergegenstand unter anderem Gemeinden, natürliche und juristische Personen sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen sein. Die Weiterleitung der Fördermittel ist möglich. Das Heimatförderprogramm gilt bis zum 31.12.2022.
„Ganz wichtig: Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen. Antragsstelle für Essen ist die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf. Gerne sind wir bei der Antragsstellung behilflich. An ihr soll keine Förderung scheitern. Wenden Sie sich bei Fragen einfach an unsere Landtagsbüros“, so die Essener SPD-Abgeordneten abschließend.